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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
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Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten
unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB.
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Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB
durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn
die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
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Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese
in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten,
die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Vetragsparteien
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Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden und FONTE VERDE abgeschlossen.
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Die Vertragsannahme durch die Geschäftspartner erfolgt durch die
Bestätigung der Kenntnis der AGB.
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FONTE VERDE bestätigt die Vertragsannahme durch Lieferung oder
Ausfolgung der angebotenen Produkte.
3. Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand
sind die durch Prospekte oder Internet angebotenen Produkte von FONTE
VERDE und sonstige durch diese angebotenen Dienste oder Leistungen gemäß
den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen
oder allenfalls vereinbarten Aktionsumfanges.
4. Bonitätsprüfungen
- FONTE
VERDE behält sich vor die Bonität des Kunden durch Anfragen
bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten
und Auskunfteien zu überprüfen.
5. Rücktrittsrecht, Stornogebühren
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FONTE VERDE ist 30 Tage ab der Angebotslegung an ein Angebot gebunden.
Im Falle des Versandhandels sowie in Fällen, in denen der Kunde
das Geschäft selbst angebahnt hat (z.B. Internetbestellung), gibt
es kein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Verbraucher.-
Hier kann daher § 3 KSchG nicht angewandt werden.
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Bei Rücktritt ohne Angaben von Gründen muss der Käufer
eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % des Warenwertes bezahlen.
-
Als Rücktrittswaren werden nur solche Produkte verstanden, die
ungeöffnet retourniert werden. Bei geöffneten Gebindeeinheiten
wird der volle Kaufpreis verrechnet.
6. Kostenvoranschlag
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Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann
jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
-
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß
von über 10% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber
davon unverzüglich verständigen.
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Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10%,
ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können
diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen
oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt
werden.
-
Diese Regelung betrifft einzig und allein sogenannte EinzelauftragsKV´s.
Nicht betroffen davon sind die Produktpreislisten die eine jeweilige
zeitliche Preisgarantie abgeben und gesondert in den AGB geregelt sind.
7. Markenschutz
- Prospekte,
Kataloge, Muster, Homepage und ähnliches bleiben geistige Eigentum
von FONTE VERDE. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung
und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung
von FONTE VERDE.
8. Preis, Lieferung, Versand, Auftragsbestätigung, Angebot - Kunde
- Sämtliche
Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile.
Liefer-u.Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen
des konkreten Angebotes gesondert ausgewiesen. Unsere Preise verstehen
sich in EURO (€).
- Alle
von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen
Kalkulationssituation und sind jedenfalls 2 Monate gültig.
- Sämtliche
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
mit der Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer
zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an die
Bestellung gebunden.
- Der Verkäufer
wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des
Bestellvorganges nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass
hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
9. Zahlungsbedingungen
(Fälligkeit, An-Teilzahlung, Vorauskassa,Skonto)-Kunde
- Der Käufer
verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits
bei Vertragsabschluß.
- Im Direktvertrieb
(z.B.:Internethandel) werden nur Vorauskasse oder Nachnahmezahlungen
akzeptiert. Ein Skontobabzug kann hier nicht geltend gemacht werden.
- Bei einem
Bestellwert von über € 500,-- ist ausnahmslos eine Anzahlung
von € 100,- zu leisten. Bei Bestellwerten über € 1.000,-
sind dementsprechende Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen und mittels
Angebot und Auftragsbestätigung zu fixieren.
- Im handels-od.
gewerblichen Vertrieb ist der Kaufpreis binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung
zu bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen kann ein Skonto in
der Höhe von 2 % abgezogen werden. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist für den Skontoabzug erlischt der Anspruch auf Skontoabzug.
10. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen ( gewerblicher Handel)
- Selbst
bei unverschuldetem Zahlungsverzug der Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden
Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
- Der Vertragspartner
verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die FONTE VERDE entstehenden
Mahn-und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen, wobei wir uns im speziellen verpflichten,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu
ersetzen, die sich aus VO des BMwA über die Höchstsätze
der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern FONTE VERDE das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich
der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,- sowie
für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen
pro Halbjahr einen Betrag von € 4,- zu bezahlen. Darüber hinaus
ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch
entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen
auf allfällige Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig
vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
- Verzugszinsen
oder Mahn-u. Inkassospesen mit dem Lieferanten sind gesondert zu vereinbaren.
11. Übernahme des Vertrages
- Sofern
dieses Vertragsverhältnis nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes
unterliegt, ist der Bereitsteller berechtigt, den gesamten Vertrag ohne
Zustimmung des Kunden auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung
zu übertragen. Unterliegt diese Vertragsverhältnis dem Konsumentenschutzgesetz,
so kann der gesamte Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ohne schuldbefreiender
Wirkung auf einen Dritten übertragen werden. Die Übertragung
der Schulden wird mit der Mitteilung an den Kunden wirksam.
Es kann anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern
der Kunde alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis auf
den neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis
zum Wirksamwerden des Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige
Ansprüche mithaftet. Der Eintritt wird erst mit der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers wirksam.
12. Einwendungen,
Reklamationen, Aufrechnung
- Einwendungen
gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen
14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich per Brief, Fax oder E-mail an
FONTE VERDE zu richten. Die Skontofristen werden insofern nicht beeinflusst,
wenn sich der Einwand als unberechtigt herausstellt. Bei berechtigtem
Einwand wird die Rechnung neu ausgestellt mit in Ziff. 9 bekanntgegebenen
Konditionen.
- Reklamationen
sind binnen 14 Tagen nach Zustellung in schriftlicher Form an FONTE
VERDE via Brief, Fax oder e-mail zu richten. Gerechtfertigte Reklamationen
berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich
eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher
Art auch immer, ist ausgeschlossen.
13. Sperre
- Der Verkäufer
ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu
verweigern (Sperre), wenn:
- der
Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen im
Verzug ist und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist und unter
Androhung einer Sperre erfolglos gemahnt wurde, oder
- der
Kunde Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere
auch solche, die dem Schutz Dritter dienen oder den vereinbarten
Leistungsumfang betreffen, verletzt
- keine
Haftungserklärung eines gesetzlichen Vertreters/Sachwalters
im Falle des Verlustes oder der Beeinträchtigung der Rechts-und
Geschäftsfähigkeit vorliegt, oder
- die
offenen Entgelte den Betrag der Sicherheitsleistung überschreiten
und der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist,
obwohl er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der
Sperre erfolglos wurde.
- Eine Sperre
entbindet nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der offenen Forderungen.
14. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum.
- Zur Weiterveräußerung,
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung
der Vorbehaltsware ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch FONTE VERDE berechtigt.
- Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers
hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungsort der Vorbehaltsware
zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären. Der
Käufer gestattet den Zugang zu den Räumen in den sich die
Vorbehaltsware befindet.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort
ist BOLSENA (IT).
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
16. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
- Der Liefertermin
wird insofern als fix vereinbart, als der Kunde bei Verzug des Verkäufers
eine einmalige Nachfrist setzt, die nicht unter 7 Werktagen sein darf.
Wird auch diese nicht eingehalten, kann der Käufer durch bloße
Erklärung zurücktreten, welche innerhalb von 7 Werktagen schriftlich
zu erfolgen hat. Die Nachfristzeit beginnt erst bei Einlagen der schriftlichen
Mitteilung dieser zu laufen.
Bei erstmaliger Nichteinhaltung der Lieferfrist kann vom Auftragnehmer
(Kunde) kein pekunärer Ersatz gefordert werden.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs-bzw.
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist- oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
17. Pönale
- Für
den Fall des angemessenen Lieferverzuges kann keine Vertragsstrafe geltend
gemacht werden. Es gilt die Anwendung von Ziff. 16, ausgenommen der
Lieferant kann ein Produkt nicht mehr liefern oder die Lieferfrist überschreitet
einen Zeitraum von 4 Wochen ist FONTE VERDE berechtigt, sämtliche
Kosten an den Lieferanten weiterzureichen.
18. Gewährleistung-Garantie
- Ist der
Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung
der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann
nach unserer Wahl jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache
in angemessener Frist erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist
in diesen Fällen ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die richtige Handhabung,
Lagerung und Anwendung der von uns gelieferten Produkte.
19. Irrtum
- Kunden,
die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, sind
zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht berechtigt.
20. Schadenersatz
- Schadenersatzansprüche
in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit
hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren
jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Lieferung.
21. Produkthaftung
- Allfällige
Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“
iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
22. Rechtswahl
- Es gilt
österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
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