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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

  • Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB.
  • Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
  • Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.


2. Vetragsparteien

  • Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden und FONTE VERDE abgeschlossen.
  • Die Vertragsannahme durch die Geschäftspartner erfolgt durch die Bestätigung der Kenntnis der AGB.
  • FONTE VERDE bestätigt die Vertragsannahme durch Lieferung oder Ausfolgung der angebotenen Produkte.


3. Vertragsgegenstand

  • Vertragsgegenstand sind die durch Prospekte oder Internet angebotenen Produkte von FONTE VERDE und sonstige durch diese angebotenen Dienste oder Leistungen gemäß den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen oder allenfalls vereinbarten Aktionsumfanges.


4. Bonitätsprüfungen

  • FONTE VERDE behält sich vor die Bonität des Kunden durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien zu überprüfen.


5. Rücktrittsrecht, Stornogebühren

  • FONTE VERDE ist 30 Tage ab der Angebotslegung an ein Angebot gebunden. Im Falle des Versandhandels sowie in Fällen, in denen der Kunde das Geschäft selbst angebahnt hat (z.B. Internetbestellung), gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Verbraucher.- Hier kann daher § 3 KSchG nicht angewandt werden.
  • Bei Rücktritt ohne Angaben von Gründen muss der Käufer eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % des Warenwertes bezahlen.
  • Als Rücktrittswaren werden nur solche Produkte verstanden, die ungeöffnet retourniert werden. Bei geöffneten Gebindeeinheiten wird der volle Kaufpreis verrechnet.


6. Kostenvoranschlag

  • Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
  • Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
  • Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
  • Diese Regelung betrifft einzig und allein sogenannte EinzelauftragsKV´s. Nicht betroffen davon sind die Produktpreislisten die eine jeweilige zeitliche Preisgarantie abgeben und gesondert in den AGB geregelt sind.

7. Markenschutz

  • Prospekte, Kataloge, Muster, Homepage und ähnliches bleiben geistige Eigentum von FONTE VERDE. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von FONTE VERDE.


8. Preis, Lieferung, Versand, Auftragsbestätigung, Angebot - Kunde

  • Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer-u.Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebotes gesondert ausgewiesen. Unsere Preise verstehen sich in EURO (€).
  • Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls 2 Monate gültig.
  • Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an die Bestellung gebunden.
  • Der Verkäufer wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorganges nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.


9. Zahlungsbedingungen
(Fälligkeit, An-Teilzahlung, Vorauskassa,Skonto)-Kunde

  • Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluß.
  • Im Direktvertrieb (z.B.:Internethandel) werden nur Vorauskasse oder Nachnahmezahlungen akzeptiert. Ein Skontobabzug kann hier nicht geltend gemacht werden.
  • Bei einem Bestellwert von über € 500,-- ist ausnahmslos eine Anzahlung von € 100,- zu leisten. Bei Bestellwerten über € 1.000,- sind dementsprechende Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen und mittels Angebot und Auftragsbestätigung zu fixieren.
  • Im handels-od. gewerblichen Vertrieb ist der Kaufpreis binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen kann ein Skonto in der Höhe von 2 % abgezogen werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist für den Skontoabzug erlischt der Anspruch auf Skontoabzug.


10. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen ( gewerblicher Handel)

  • Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug der Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die FONTE VERDE entstehenden Mahn-und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei wir uns im speziellen verpflichten, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern FONTE VERDE das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
  • Verzugszinsen oder Mahn-u. Inkassospesen mit dem Lieferanten sind gesondert zu vereinbaren.


11. Übernahme des Vertrages

  • Sofern dieses Vertragsverhältnis nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt, ist der Bereitsteller berechtigt, den gesamten Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen. Unterliegt diese Vertragsverhältnis dem Konsumentenschutzgesetz, so kann der gesamte Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ohne schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten übertragen werden. Die Übertragung der Schulden wird mit der Mitteilung an den Kunden wirksam.
    Es kann anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern der Kunde alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis auf den neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis zum Wirksamwerden des Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige Ansprüche mithaftet. Der Eintritt wird erst mit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers wirksam.

12. Einwendungen, Reklamationen, Aufrechnung

  • Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich per Brief, Fax oder E-mail an FONTE VERDE zu richten. Die Skontofristen werden insofern nicht beeinflusst, wenn sich der Einwand als unberechtigt herausstellt. Bei berechtigtem Einwand wird die Rechnung neu ausgestellt mit in Ziff. 9 bekanntgegebenen Konditionen.
  • Reklamationen sind binnen 14 Tagen nach Zustellung in schriftlicher Form an FONTE VERDE via Brief, Fax oder e-mail zu richten. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

    Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.


13. Sperre

  • Der Verkäufer ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn:
    1. der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen im Verzug ist und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung einer Sperre erfolglos gemahnt wurde, oder
    2. der Kunde Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere auch solche, die dem Schutz Dritter dienen oder den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, verletzt
    3. keine Haftungserklärung eines gesetzlichen Vertreters/Sachwalters im Falle des Verlustes oder der Beeinträchtigung der Rechts-und Geschäftsfähigkeit vorliegt, oder
    4. die offenen Entgelte den Betrag der Sicherheitsleistung überschreiten und der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist, obwohl er unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Sperre erfolglos wurde.
  • Eine Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der offenen Forderungen.


14. Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum.
  • Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch FONTE VERDE berechtigt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungsort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären. Der Käufer gestattet den Zugang zu den Räumen in den sich die Vorbehaltsware befindet.


15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  • Erfüllungsort ist BOLSENA (IT).
    Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.


16. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

  • Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Kunde bei Verzug des Verkäufers eine einmalige Nachfrist setzt, die nicht unter 7 Werktagen sein darf. Wird auch diese nicht eingehalten, kann der Käufer durch bloße Erklärung zurücktreten, welche innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zu erfolgen hat. Die Nachfristzeit beginnt erst bei Einlagen der schriftlichen Mitteilung dieser zu laufen.
    Bei erstmaliger Nichteinhaltung der Lieferfrist kann vom Auftragnehmer (Kunde) kein pekunärer Ersatz gefordert werden.
    Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs-bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist- oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.


17. Pönale

  • Für den Fall des angemessenen Lieferverzuges kann keine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Es gilt die Anwendung von Ziff. 16, ausgenommen der Lieferant kann ein Produkt nicht mehr liefern oder die Lieferfrist überschreitet einen Zeitraum von 4 Wochen ist FONTE VERDE berechtigt, sämtliche Kosten an den Lieferanten weiterzureichen.


18. Gewährleistung-Garantie

  • Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach unserer Wahl jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die richtige Handhabung, Lagerung und Anwendung der von uns gelieferten Produkte.

19. Irrtum

  • Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, sind zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht berechtigt.


20. Schadenersatz

  • Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Lieferung.


21. Produkthaftung

  • Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


22. Rechtswahl

  • Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

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Wappen Fam. Menichetti